Kostenlose Beratung vom Schweizer Notarenverband
Mit einem Testament Sicherheit weitergeben
Ihre Nächsten, beispielsweise Ehepartner*innen, Partner*innen in eingetragener Gemeinschaft und Kinder sind durch das Erbrecht bereits abgesichert. Das sind schon mal gute Nachrichten!
Aber: Bei diesen Regelungen handelt es sich um die gesetzlichen Minimalanforderungen.
Diese müssen nicht unbedingt mit Ihrem tatsächlich gelebten Beziehungsnetz übereinstimmen oder Ihre persönlichen Wertevorstellungen wiedergeben. Falls Sie Freund*innen oder einer gemeinnützigen Organisation etwas vermachen wollen, ist ein Testament unabdingbar. Das Testament ermöglicht Ihnen, Ihren letzten Willen auszudrücken und Ihre Gestaltungsfreiheit für ein Geschenk an die Zukunft wahrzunehmen. Sei es für Ihre Liebsten, andere Ihnen nahestehende Menschen oder für Projekte und Werte, die Ihnen wichtig scheinen: zum Beispiel ein Beitrag an eine gerechtere Welt oder für den Umwelt- und Naturschutz. Ein Testament bringt Ihnen und Ihren Angehörigen Ruhe und Klarheit. Schmerzhafte Erbstreitigkeiten werden vermieden.
Sie wollen wissen, wie Sie das jetzt genau angehen sollen? Wie Sie ein Vermächtnis im Testament beschreiben sollen? Als Summe oder in Prozenten? Am Montag, den 7. Oktober 2024 von 08.00 – 17.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, beim zentralen Testamentenregister via die Nummer 031 310 58 11 einen Termin für eine telefonische kostenlose Kurz-Beratung zu vereinbaren.
Nutzen Sie diese Chance und sorgen Sie vor!
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